Die Verordnung (EU) 2017/746 über In-vitro-Diagnostika (IVDR) stellt hohe Anforderungen an Qualität, Sicherheit und Transparenz diagnostischer Verfahren. Als Institut für Pathologie setzen wir diese Vorgaben konsequent um und gewährleisten damit die zuverlässige und sichere Anwendung unserer diagnostischen Leistungen.
In Fällen, in denen keine geeigneten CE-gekennzeichneten In-vitro-Diagnostika verfügbar sind oder diese die spezifischen diagnostischen Anforderungen nicht erfüllen, entwickeln und verwenden wir sogenannte In-house-Verfahren gemäß Artikel 5 Absatz 5 der IVDR. Diese werden unter strengen Qualitätsstandards validiert und kontinuierlich Überwacht.
Unser Ziel ist es, eine hochwertige, patientenorientierte Diagnostik auf dem neuesten Stand von Wissenschaft und Technik sicherzustellen.
Öffentliche Erklärung PDF
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Probenversand und Befundübermittlung:
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